Degressive Abschreibung 2024 für Wohngebäude

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem "Wachstumschancengesetz" zugestimmt, das u.a. Steuerentlastungen für Vermieter vorsieht.

 

Degressive Abschreibung (AfA) 2024 – eine Übersicht:

 

Was wurde beschlossen?

  • Die degressive AfA wird für Vermieter in Höhe von 5 % für 6 Jahre lang befristet ermöglicht.
  • Der Gesetzentwurf für die degressive AfA wird im § 7 Abs. 5a EStG verankert.

Was bedeutet AfA?

  • Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der sich auf die Abschreibung der theoretischen Abnutzung von Wohngebäuden bezieht.
  • Für vermietete oder verpachtete Gebäude können Teile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Form von Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung angesetzt werden.
  • Die erhöhten Werbungskosten (verursacht durch den jährlichen Abschreibebetrag) mindern das zu versteuerte Einkommen.
  • Durch ein geringeres zu versteuernde Einkommen sinkt in der Regel die jährliche Steuerlast.
  • Eigentümer (Kapitalanleger) können dadurch ihre steuerliche Belastung reduzieren = Steuern sparen.

Wie funktioniert die AfA?

  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Kosten für die Anschaffungskosten steuerlich abgezogen werden.
  • In den Folgejahren können jedes Jahr, insgesamt für sechs Jahre lang, weitere fünf Prozent von dem jeweils verbleibenden Wert der Anschaffungskosten abgezogen werden.

Wieviel Steuern kann man sparen?

  • Die Sonder-AfA bietet grundsätzlich erhebliche steuerliche Vorteile. Wieviel genau gespart werden kann hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Hierzu können wir Sie gerne unverbindlich bei uns im Haus beraten.
  • Beispiel: bei einem Abschreibungsbetrag von 20.000 € (5% AfA vom Buchwert 400.000 €) beträgt der Einfluss bei 42% Steuersatz ganze 8.400 €, um die die Steuer in diesem Jahr reduziert wird.
  • Für eine individuelle Steuerliche Beratung sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden.

 

Wann gilt die AfA?

  • Die degressive AfA gilt nur für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbenen Wohngebäude und Wohnungen, die vermietet werden.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss innerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 liegen.
  • Der rechtskräftige Erwerb der Immobilie muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.09.2029 abgeschlossen werden.
  • Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Was passiert nach Ablauf der sechs Jahre der degressiven AfA?

  • Nach sechs Jahren Sonder-AfA ist es in der Regel möglich auf die lineare Abschreibung i.H.v. 3 % p.a. zu wechseln.

 

    Zusammenfassung:

    Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die neue degressive Abschreibung i.H.v. 5 % befristet auf 6 Jahre lang eingeführt. Diese Sonder-AfA bringt bedeutende steuerliche Vorteile im Vergleich zur zuletzt im Neubau üblichen AfA von 3 %.

    Alle Neubauprojekte von Citybau qualifizieren sich für die degressive Abschreibung:
    Neubauprojekt Faberweg 14 in Kirchheim Teck,
    Neubauprojekt W45 in Nürtingen,
    Neubauprojekt TEINS in Lichtenwald


    +++ Kapitalanleger können somit beim Kauf einer Eigentumswohnung in diesen Objekten,
    die degressive Abschreibung anwenden und von den Vorteilen profitieren +++

    Stand: 15.05.2024

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