Willkommen auf dem Immobilienlexikon von Citybau

 

Wir erklären Ihnen als Experte die wichtigsten Begriffe in der Immobilienwelt – kurz und für den Laien verständlich. Hierbei sind sowohl allgemeine Immobilienfachbegriffe, als auch Begriffe zum Bau-, Architekten- und dem Immobilienrecht vorhanden.
Wir hoffen Sie werden in unserem Immobilienlexikon von Citybau fündig. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Das Immobilienlexikon ist in dem Aufbau des Alphabets geordnet.

Per Klick auf den jeweiligen Immobilienbegriff werden Sie zu der Erläuterung weitergeleitet.

 

A =

Auflassungsvormerkung

B =

Baugenehmigung

C =

Courtage / Maklercourtage

D =

Dienstbarkeit

E =

Eigentum

F =

Flurstück

G =

Grunderwerbsteuer

H =

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

I =

Immobilienmarkt

J =

-

K =

Kaution

L =

Leistungsphasen

M =

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

N =

Notar

O =

Objektplaner

P =

Provision

Q =

Qualitätssicherung

R =

Rohbau

S =

Sondernutzungsrecht (SNR)

T =

Totalübernehmer

U =

Unbedenklichkeitsbescheinigung

V =

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)

W =

Wegerecht

X =

-

Y =

-

Z =

Zwischenfinanzierung

 

 

Da Gesetzestexte und Vorschriften sich jederzeit ändern können, können wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Garantie geben.

 

Kontakt

Informieren Sie sich:

Exposé per Post anfordern (elektronische Zustellung nicht möglich)

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