A = Auflassungsvormerkung:

 

Will eine Person eine Immobilie kaufen und Eigentümer werden, benötigt es neben einem unterschriebenen Kaufvertrag, einer erfolgreichen Eigentumsübertragung.

Demnach ist ein Käufer trotz unterschriebenem Kaufvertrag, noch nicht rechtlicher Eigentümer einer Immobilie.

Um rechtlich Eigentum zu erwerben, benötigt es neben dem Kaufvertrag, einer Einigung (Auflassung nach § 925 Absatz 1 BGB) zwischen Käufer und Verkäufer. Diese Einigungserklärung (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit, vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Üblicherweise ist der Notar diese zuständige Stelle.

Nach der Auflassung benötigt es noch der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Erst nachdem der Käufer mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, ist er rechtlicher Eigentümer der Immobilie.

 

Die Auflassungsvormerkung wird demnach in das Grundbuch eingetragen und ist immer dann relevant, wenn ein Käufer ein bereits verkauftes Grundstück erwerben möchte.
Die Auflassungsvormerkung hat den Sinn, eine dingliche Sicherung (Eigentumsübertragung) eines schuldrechtlichen Anspruchs (Kaufvertrag) vorzunehmen. Die Auflassungsvormerkung sichert damit den Käufer einer Immobilie ab, dass die Immobilie kein zweites Mal vom Verkäufer verkauft wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Auflassungsvormerkung dem Käufer, bspw. einer Eigentumswohnung, ein besonderes Vorrecht bei der Übertragung des Eigentums einräumt und ihn vor ungewollten Übertragungen schützt und absichert.

________________

Blättern Sie weiter in unserem Immobilienlexikon:

 

Im Alphabet davor:

-

 

Im Alphabet danach:

B = Baugenehmigung

 

 

 

 

Kontakt

Informieren Sie sich:

Exposé per Post anfordern

Diese Website verwendet Cookies

Wir möchten Ihre Nutzererfahrung verbessern und unsere Webseite so benutzerfreundlich und sicher wie möglich zu gestalten. Hierfür verwenden wir sogenannte Cookies um die Surf-Historie auf unserer Website aufzeichnen. Wir speichern Daten über Ihr Gerät und Ihren Browser, um wiederkehrende Besucher zu erkennen. Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.