B = Baugenehmigung     

 

Vor jedem ersten Spatenstich muss jedes Bauprojekt von einer zuständigen Baubehörde vollständig genehmigt worden sein, bevor man mit dem Bau anfangen darf. Juristen nennen die Baugenehmigung deshalb auch ein "präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt".

Der Staat verbietet demnach grundsätzlich jedem Bürger, eine bauliche Anlage zu errichten, ohne vorher hierfür eine Baugenehmigung vom Staat erhalten zu haben.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, benötigt es einen Bauantrag bzw. einer Bauvoranfrage und letztlich einem positiven Baugesuch. Werden die Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten, wird daraufhin auf Basis des eingereichten Baugesuchs, eine Baugenehmigung erteilt. Diese Baugenehmigung gilt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung, für drei Jahre.

Der Bau eines Bauvorhabens kann somit beginnen.

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