Einfach erklärt von Citybau
Die Grunderwerbsteuer knüpft an das Vorliegen eines wirksamen Verpflichtungsgeschäfts (Kaufvertrag nach §433 BGB) an und entsteht, sobald der notarielle Vertrag beurkundet wurde, unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits entrichtet wurde.
Die Grunderwerbsteuer beträgt aktuell (Februar 2023) in Baden-Württemberg, 5 % des notariell-bestätigten Kaufpreises.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Voraussetzung, um im Grundbuch eingetragen zu werden und damit Eigentümer einer Immobilie zu werden.
In diesem Kontext wird auch von der Unbedenklichkeitsbescheinigung gesprochen.
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