K = Kaution
Die Kaution bzw. Mietkaution wird i. d. R. zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter an den Vermieter gezahlt. Die Höhe der Mietkaution ist individuell, darf jedoch drei Monats-Kaltmieten nicht übersteigen.
Diese sichert den Vermieter gegen Mietschäden oder ausbleibende Mietzahlungen ab und wird, sofern diese Fälle nicht eingetreten sind, nach Abschluss des Mietverhältnisses, spätestens bis sechs Monate nach dem Auszug des Mieters, an diesen zurückgezahlt.