Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erklärt

Einfach erklärt von Citybau

Die MaBV ist die Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung.
Sie ist eine Rechtsverordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Als Rechtsverordnung ist die Makler- und Bauträgerverordnung die rechtliche Basis jeder Maklertätigkeit. Sie ist Teil des Gesetzes über die Geschäftstätigkeit von Immobilienmaklern und regelt die Anforderungen an die Ausbildung, Registrierung und Überwachung und begründet z. B. besondere Sicherungspflichten für Bauträger und Makler wie die Anzeigepflicht, Buchführungspflicht, Informationspflicht, Aufbewahrungspflichten, Versicherungspflicht, Weiterbildungspflicht oder Mitwirkungspflichten bei Prüfungen.

Ziel ist es, ein hohes Maß an Kundenschutz und Transparenz auf dem Immobilienmarkt sicherzustellen und den Verbraucher dadurch zu schützen. Die MaBV definiert, welche Tätigkeiten von Maklern und Bauträgern ausgeübt werden dürfen und legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten dieser Berufsgruppen fest.

 

Die MaBV schützt bspw. Sie als Käufer einer Eigentumswohnung, in Form des Bauträgervertrags. Hier wird u. a. festgelegt, wie der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss.

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