N = Notar
Ein Notar ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Rechtsanwalt, der für die Beurkundung und Beglaubigung rechtlicher Dokumente und Vereinbarungen zuständig ist.
Für das Rechtsgeschäft eines Immobilienkaufs ist die Beurkundung durch den Notar in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist bei der Vertrags- und Kaufabwicklung demnach unerlässlich. Daher heißt es auch, dass ein notarieller Kaufvertrag vollzogen werden muss.
Bei einem Immobilienkauf hat der Notar folgende Aufgaben:
Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis gezahlt hat, geht das Eigentum und damit alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Notare unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht und müssen in ihrer Eigenschaft unparteiisch und neutral ggü. beiden Parteien sein. Insgesamt ist der Notar ist also eine wichtige Instanz bei einem Immobilienkauf, die sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rechte beider Parteien gewahrt bleiben.