Der Notar erklärt

Einfach erklärt von Citybau

Ein Notar ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Rechtsanwalt, der für die Beurkundung und Beglaubigung rechtlicher Dokumente und Vereinbarungen zuständig ist.

Für das Rechtsgeschäft eines Immobilienkaufs ist die Beurkundung durch den Notar in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist bei der Vertrags- und Kaufabwicklung demnach unerlässlich. Daher heißt es auch, dass ein notarieller Kaufvertrag vollzogen werden muss.

 

Bei einem Immobilienkauf hat der Notar folgende Aufgaben:

  • Beratung:
    Der Notar berät beide Kaufparteien grundsätzlich unparteiisch und klärt etwaige Unklarheiten auf und beantwortet Fragen.
  • Überprüfung:
    Der Notar prüft die Vertragsunterlagen, insbesondere das Kaufangebot und den Kaufvertrag, auf ihre Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit.
  • Beurkundung:
    Der Notar nimmt die Unterzeichnung des Kaufvertrags vor und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Kaufvertrag wird damit beurkundet.
  • Eintragung:
    Der Notar sorgt für die Eintragung des Eigentumserwerbs bzw. der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und stellt sicher, dass die Rechte des neuen Eigentümers im Grundbuch registriert werden.
  • Datenübermittlung:
    Notare übermitteln nach Abschluss des Kaufvertrages, Informationen an das Finanzamt, den Gutachterausschuss, die zuständige Gemeinde und an das Grundbuchamt. 

Sobald die notariell beurkundete Auflassung ins Grundbuch eingetragen wurde, geht das Eigentum und damit alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Notare unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht und müssen in ihrer Eigenschaft unparteiisch und neutral ggü. beiden Parteien sein. Insgesamt ist der Notar ist also eine wichtige Instanz bei einem Immobilienkauf, die sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rechte beider Parteien gewahrt bleiben.

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