O = Objektplaner
Der Objektplaner ist der Architekt im Rechtssinne. Dieser hat bei dem Bau bspw. eines Mehrfamilienhauses eine wichtige Rolle. Wird ein Architekt beauftragt, wird dies rechtlich als Werkvertrag nach § 631 BGB eingestuft.
Je nachdem, mit welchen Leistungsphasen der Architekt beauftragt wird, übernimmt er unterschiedliche Aufgaben. Folgende Aufgaben können von einem Architekten u. a. übernommen werden:
- Konzeption und Entwurf:
Der Architekt entwickelt ein Konzept für das Mehrfamilienhaus und erstellt einen Entwurf, der die räumlichen und funktionellen Anforderungen des Gebäudes berücksichtigt. - Planung:
Der Architekt erstellt detaillierte Pläne und Zeichnungen, die die Bauteile, Baumaterialien und die technischen Anlagen des Gebäudes definieren. - Bauantrag:
Der Architekt erstellt und reicht den Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein, überprüft die Bauvorschriften und sichert die Genehmigung des Bauprojekts. - Überwachung der Bauausführung:
Der Architekt überwacht die Bauausführung und sorgt dafür, dass die Pläne und Vorschriften eingehalten werden. - Kontrolle und Abnahme:
Der Architekt überprüft das Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten und nimmt es ab, wenn es den Vorschriften und Anforderungen entspricht. - Betreuung und Beratung:
Der Architekt betreut und berät den Bauherren während des gesamten Bauprozesses und stellt sicher, dass die Interessen des Bauherrn gewahrt werden. -
Ein Architekt ist somit eine wichtige Fachperson beim Bau eines Mehrfamilienhauses und trägt zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und rechtmäßigen Bauausführung bei.