Der Objektplaner erklärt
Einfach erklärt von Citybau
Der Objektplaner ist der Architekt im Rechtssinne. Dieser hat bei dem Bau bspw. eines Mehrfamilienhauses eine wichtige Rolle. Wird ein Architekt beauftragt, wird dies rechtlich als Werkvertrag nach § 631 BGB eingestuft.
Je nachdem, mit welchen Leistungsphasen der Architekt beauftragt wird, übernimmt er unterschiedliche Aufgaben. Folgende Aufgaben können von einem Architekten u. a. übernommen werden:
- Konzeption und Entwurf:
Der Architekt entwickelt ein Konzept für das Mehrfamilienhaus und erstellt einen Entwurf, der die räumlichen und funktionellen Anforderungen des Gebäudes berücksichtigt. - Planung:
Der Architekt erstellt detaillierte Pläne und Zeichnungen, die die Bauteile, Baumaterialien und die technischen Anlagen des Gebäudes definieren. - Bauantrag:
Der Architekt erstellt und reicht den Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein, überprüft die Bauvorschriften und sichert die Genehmigung des Bauprojekts. - Überwachung der Bauausführung:
Der Architekt überwacht die Bauausführung und sorgt dafür, dass die Pläne und Vorschriften eingehalten werden. - Kontrolle und Abnahme:
Der Architekt überprüft das Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten und nimmt es ab, wenn es den Vorschriften und Anforderungen entspricht. - Betreuung und Beratung:
Der Architekt betreut und berät den Bauherren während des gesamten Bauprozesses und stellt sicher, dass die Interessen des Bauherrn gewahrt werden.
Ein Architekt ist somit eine wichtige Fachperson beim Bau eines Mehrfamilienhauses und trägt zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und rechtmäßigen Bauausführung bei.