Einfach erklärt von Citybau
Die Provision, bzw. Courtage oder Maklerprovision, bezieht sich auf die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen bei der Vermittlung von Immobiliengeschäften erhält. Diese Dienstleistungen umfassen in der Regel die Suche nach geeigneten Immobilien, die Verhandlungen mit dem Verkäufer, die Vereinbarung von Besichtigungsterminen und die Unterstützung und die Vorbereitung von Kauf- und oder Mietverträgen einer Immobilie.
In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die beschränken, wie hoch diese Provision beim Kauf von Immobilien sein darf. Wird ein Makler beauftragt der für beide Parteien tätig ist und mit diesen beiden Parteien einen Maklervertrag schließt, gelten ab 23. Juni 2020 neue Regeln. Das neue Gesetz sieht vor, dass beide Parteien die identische Provisionshöhe zahlen, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Ebenfalls gilt dieses Gesetz nur, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Etagenwohnung handelt.
In Baden-Württemberg beträgt die maximale Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Normalfall 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer und wird gleich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Die Maklerprovision erreicht bei einem einfachen Wohnungskauf für den Käufer damit leicht Größenordnungen über 10.000€.
Es kann jedoch von Vorteil sein, einen Bauträger direkt zu kontaktieren, um sich die Provision ganz zu sparen. Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Immobilienprojekte plant und umsetzt. Beim Kauf einer Immobilie direkt vom Bauträger entfällt in der Regel die Maklerprovision, da der Bauträger selbst der Verkäufer ist. Dies kann erhebliche Einsparungen für den Käufer bedeuten.
Wenn Sie als potenzieller Käufer die Möglichkeit haben, direkt mit Bauträgern in Kontakt zu treten, könnten Sie die Courtage umgehen und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Dies betont die Bedeutung, informierte Entscheidungen zu treffen, wenn es um den Kauf von Immobilien geht, und verschiedene Optionen sorgfältig abzuwägen, um die bestmögliche Wahl zu treffen.
Wird ein Wohnraum zur Miete vermittelt, beträgt die Maklerprovision i. d. R. zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Die Provision die bei der Vermietung anfällt, wird dabei immer von der Partei gezahlt, die den Makler beauftragt. In diesem Kontext wird von dem Bestellerprinzip gesprochen.
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