P = Provision

 

Die Provision bzw. Maklerprovision oder Courtage/Maklercourtage genannt ist eine Gebühr, die an einen Immobilienmakler gezahlt wird, um seine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen umfassen in der Regel die Suche nach geeigneten Immobilien, die Verhandlungen mit dem Verkäufer, die Vereinbarung von Besichtigungsterminen und die Unterstützung und die Vorbereitung von Kauf- und oder Mietverträgen einer Immobilie.

Wird ein Makler beauftragt der für beide Parteien tätig ist und mit diesen beiden Parteien einen Maklervertrag schließt, gelten ab 23. Juni 2020 neue Regeln.

Das neue Gesetz sieht vor, dass beide Parteien die identische Provisionshöhe zahlen, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Ebenfalls gilt dieses Gesetz nur, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Etagenwohnung handelt.

Die übliche Maklercourtage/Provision beträgt dabei in Baden-Württemberg im Normalfall, 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer (Februar 2023).

 

Wird ein Wohnraum zur Miete vermittelt, beträgt die Maklerprovision i. d. R. zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Die Provision die bei der Vermietung anfällt, wird dabei immer von der Partei gezahlt, die den Makler beauftragt. In diesem Kontext wird von dem Bestellerprinzip gesprochen.

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