S = Sondernutzungsrecht (SNR)
Das Sondernutzungsrecht (SNR) ist ein Recht, dass bei dem Kauf einer Eigentumswohnung relevant sein könnte. Das Sondernutzungsrecht begründet das Recht für Wohnungseigentümer, bestimmte Flächen und Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen.
In Bezug auf ein Mehrfamilienhaus kann das Sondernutzungsrecht zum Beispiel für ein Teil des Gartens, ein Außenstellplatz, die Fläche vor der Eigentumswohnung, der Dachboden des Mehrfamilienhauses, oder für eine gemeinsame Freifläche gelten.
Erwirbt ein Wohnungseigentümer dabei ein Sondernutzungsrecht, werden andere Wohnungseigentümer von der Nutzung dieser Sache oder Fläche ausgeschlossen, sodass der Erwerber des SNR, die bspw. erworbene Fläche, alleine nutzen darf.
Grundsätzlich bleiben Sondernutzungsflächen jedoch Gemeinschaftseigentum und kein Alleineigentum. Es ist damit ein getrenntes Recht von dem Eigentum an einer Wohnung. Ein Eigentümer einer Wohnung kann das Sondernutzungsrecht nutzen, aber er ist nicht berechtigt, Änderungen am gemeinschaftlichen Bereich vorzunehmen oder diesen zu verkaufen.
Im Sondernutzungsrecht können Vereinbarung festgelegt werden, wie oft und wie lange das Sondernutzungsrecht genutzt werden darf und welche Verantwortlichkeiten und Rechte damit verbunden sind.
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