U = Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bei einem privaten Wohnungskauf von Bedeutung. Kauft ein Verbraucher eine Immobilie, so muss dieser die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zahlen.
Um im Grundbuch überhaupt eingetragen zu werden und damit rechtlicher Eigentümer der Immobilie zu werden, bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dem Grundbuchamt, dass der Käufer die Grunderwerbssteuerzahlung geleistet hat. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem der Notar die notwendigen Informationen an das Finanzamt weitergeleitet hat und der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer geleistet hat. Erst daraufhin sind die Grundbuchämter angewiesen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen § 22 GrEStG.
Im Ergebnis ist die Bescheinigung des Finanzamts die Voraussetzung, um Eigentum an einer Immobilie zu erwerben.