Einfach erklärt von Citybau
Die VOB ist die Abkürzung für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB ist ein vorformuliertes Vertragsmuster, mit denen die Regelungen des BGB-Werkvertragsrechts angepasst und ergänzt werden. Die VOB Teil B enthält Vergabe- und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Es handelt sich um AGB’s und um eine Art „Muster-Bauvertrag“ über die Ausführung von Bauleistungen, der unter Einbeziehung der VOB/B geschlossen wurde. Die VOB/B enthält Regelungen zu Themen wie bspw. Ausführung und Zahlung.
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