B = Baugenehmigung
Vor jedem ersten Spatenstich muss das gesamte Bauprojekt von der zuständigen Baubehörde vollständig genehmigt worden sein. Eine Baugenehmigung ist demnach ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Der Staat verbietet grundsätzlich jedem Bürger, eine bauliche Anlage zu errichten, ohne vorher hierfür eine Baugenehmigung vom Staat erhalten zu haben.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, benötigt es einem Bauantrag bzw. einer Bauvoranfrage. Werden die Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten, wird daraufhin eine Baugenehmigung erteilt. Diese gilt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung, für drei Jahre.
Der Bau eines Bauvorhabens kann somit beginnen.
