Der Bundesrat hat dem "Wachstumschancengesetz" zugestimmt, das Steuerentlastungen für Kapitalanleger und Bürokratieabbau für Unternehmen vorsieht.
Das Gesetz, das nach langen Diskussionen zwischen Union und Ampelkoalition verabschiedet wurde, soll Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro bringen. Es beinhaltet u.a. günstigere Abschreibungsmöglichkeiten und eine Forschungszulage.
Degressive Abschreibung – eine Übersicht über die Bedingungen
Die Bedingungen für die zeitlich begrenzte degressive Abschreibung sind wie folgt, wie sie im Gesetzentwurf für einen neuen § 7 Abs. 5a EStG vorgesehen sind:
> Das Wachstumschancengesetz und die damit verbundene neue degressive Abschreibung ermöglichen es, dass alle Neubauprojekte von Citybau, Neubauprojekt Faberweg 14 in Kirchheim Teck, Neubauprojekt W45 in Nürtingen und das Neubauprojekt TEINS in Lichtenwald, sich für die degressive Abschreibung qualifizieren.
+++ Kapitalanleger können somit beim Kauf einer Eigentumswohnung in diesen Objekten,
die degressive Abschreibung anwenden und von den Vorteilen profitieren +++
Stand: 22.03.2024
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