Einfach erklärt von Citybau
Das private Baurecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Immobilienentwicklungen stehen. Das private Baurecht und das öffentliche Baurecht sind zwei eng miteinander verknüpfte, jedoch unterschiedliche Rechtsbereiche im Kontext von Bauvorhaben und Immobilienentwicklungen.
Privates Baurecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen zwischen den verschiedenen Akteuren in Bauangelegenheiten. Es umfasst Vertragsabschlüsse zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Lieferanten, Mängelansprüche, Nachbarschaftsrechte und Grundstücksübertragungen. Im Fokus stehen die rechtlichen Beziehungen der Parteien während des gesamten Bauprozesses, um klare Vereinbarungen und Schutzmechanismen zu gewährleisten.
Öffentliches Baurecht hingegen behandelt die staatlichen Vorschriften und Genehmigungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Dies umfasst Baugenehmigungen, Bauordnungen, städtebauliche Planungen und Umweltauflagen. Das öffentliche Baurecht dient der Sicherstellung der Einhaltung von Baustandards, der städtebaulichen Integrität und des Umweltschutzes durch staatliche Regulierungen. Im öffentlichen Baurecht unterscheidet man Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.
Obwohl diese beiden Bereiche unterschiedliche Schwerpunkte haben, interagieren sie oft miteinander, da private Bauprojekte in der Regel öffentliche Genehmigungen und Standards einhalten müssen, die im öffentlichen Baurecht festgelegt sind.
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