D = Degressive Abschreibung von Immobilien
*08/2023*: Änderungen, siehe unten.
Die degressive Abschreibung ist eine Methode der steuerlichen Abschreibung, bei der in den ersten Jahren der Nutzung einer Immobilie höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können, die sich dann allmählich verringern. Diese Methode ermöglicht es Immobilienbesitzern, in den ersten Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie größere steuerliche Vorteile zu erzielen. Üblicherweise ist ein Wechsel auf die lineare Abschreibung möglich, sobald die lineare Abschreibung über der degressiven Abschreibung liegt.
Im deutschen Steuerrecht war die degressive Abschreibung früher eine gängige Praxis, wurde jedoch im Jahr 2006 abgeschafft.
*08/2023*:
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes-Entwurfs wird eine zeitlich begrenzte degressive Sonderabschreibung für Effizienzhaus 55 Wohngebäude vorgeschlagen. Das Hauptziel hinter diesem Vorstoß besteht darin, die Stabilität im Baugewerbe zu festigen. Konkret sieht der Vorschlag vor, eine besondere Abschreibung von 6 Prozent einzuführen. Diese soll für sämtliche Wohngebäude gelten, deren Bauprojekte zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestartet werden.
Die primäre Zielsetzung dieser Abschreibung liegt darin, eine beschleunigte Refinanzierung zu fördern und somit Anreize für vermehrte Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus zu schaffen.
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