A = Abschreibung von Immobilien
Die steuerliche Abschreibung von Immobilien in Deutschland bezieht sich auf die Möglichkeit, die Kosten einer Anlageimmobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dies dient dazu, den Wertverlust der Immobilie aufgrund von Abnutzung anzuerkennen und steuerlich zu berücksichtigen.
In Deutschland erfolgt die steuerliche Abschreibung in Form von Abschreibungstabellen, die vom Bundesministerium der Finanzen erstellt werden. Diese Tabellen legen die Nutzungsdauer von verschiedenen Arten von Gebäuden und Anlagen fest. Für Wohngebäude beträgt die Abschreibungsdauer in der Regel 2 % pro Jahr, verteilt über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wurde ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben. Hierdurch ist es für Kapitalanleger noch attraktiver geworden, Geld in Immobilien anzulegen. Um die Attraktivität für Neubauten zu steigern, kann vom Gesetzgeber etwa auch eine zusätzliche degressive Sonderabschreibung vorgesehen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Abschreibung auf den Anschaffungskosten der Immobilie basiert und sich nicht auf den aktuellen Marktwert bezieht. Diese steuerliche Regelung ermöglicht es Immobilienbesitzern und Investoren, ihre steuerliche Belastung zu reduzieren, indem sie die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend machen. Dies trägt zur Förderung von Investitionen in den Immobilienmarkt bei und berücksichtigt gleichzeitig den natürlichen Wertverlust der Immobilien im Laufe der Zeit.
Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen stets an Fachexperten oder Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass die steuerliche Abschreibung gemäß den aktuell geltenden Gesetzen und Bestimmungen korrekt angewendet wird.
________________
Fachbegriffe, einfach erklärt!
Blättern Sie weiter in unserem Immienlexikon:
Im Alphabet davor:
-
Im Alphabet danach:
Anlageimmobilie