Die Mieterhöhung erklärt

Einfach erklärt von Citybau

Mieterhöhung bezieht sich auf die rechtlich geregelte Anpassung der Miete für eine Immobilie, die von einem Vermieter an einen Mieter vermietet wird. Diese Anpassung kann aufgrund verschiedener Faktoren erfolgen, wie zum Beispiel aufgrund von gestiegenen Betriebskosten, Modernisierungsmaßnahmen oder Veränderungen im örtlichen Mietpreisniveau.

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen etwa die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen

  • Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und die Gründe dafür darlegen. Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Diese ergibt sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen in derselben Lage und Ausstattung. Mietspiegel können helfen, die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen.
  • Die Mieterhöhung darf innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten nicht mehr als 20% betragen. Zudem gibt es in Ballungsgebieten und angespannten Wohnungsmärkten weitere Beschränkungen.
  • Mieter, die durch die Mieterhöhung eine unzumutbare Härte erleiden würden, haben das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann die Mieterhöhung auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
  • Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, und Mieter müssen die neue Miete  ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zahlen. Es empfiehlt sich, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten und eine transparente Kommunikation mit den Mietern zu führen, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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