Einfach erklärt von Citybau
Teileigentum bezieht sich auf das Eigentum an einem bestimmten Teil eines größeren Immobilienkomplexes, wie beispielsweise einer Wohnanlage oder einem Gewerbegebäude. Inhaber von Teileigentum haben das Recht, den spezifischen Raum oder Bereich zu nutzen und zu verwalten, der ihnen zugewiesen wurde.
Teileigentum ist eng verwandt mit dem Begriff Sondereigentum. Sondereigentum umfasst sowohl Teileigentum als auch Sondereigentum an Wohnräumen. Teileigentum ist nicht zu Wohnzwecken dienendes Sondereigentum. Damit bezieht sich Teileigentum nicht auf Wohnräume.
________________
Fachbegriffe, einfach erklärt!
Blättern Sie weiter in unserem Immobilienlexikon:
Im Alphabet davor:
Im Alphabet danach:
Teilungserklärung