Die Grundsteuer (Baden-Württemberg) erklärt

Einfach erklärt von Citybau

Die Grundsteuer ist eine obligatorische Steuer, die von den Grundstückseigentümern oder (umgelegt) von den Mietern gezahlt wird. Sie trägt zur Finanzierung kommunaler Dienstleistungen wie Straßenbau, Bildungseinrichtungen und Abfallentsorgung bei. Die Grundsteuer wird in Baden-Württemberg über ein vom Bundesmodell abweichendes Modell geregelt ("modifiziertes Bodenwertmodell").

Die Höhe der Grundsteuer kann je nach Lage und Nutzung variieren. Die sogenannte Grundsteuer B gilt in Baden-Württemberg für die privaten Grundstücke, sowie die betrieblichen Grundstücke die nicht zur Forst- und Landwirtschaft zählen. Sie berechnet sich wie folgt:

Grundsteuer B = (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.

Die Berechnung erfolgt damit durch den geschätzten Wert des Grundbesitzes, die Steuermesszahl und den Hebesatz:

  • Der Wert des Grundbesitzes, oben eingeklammert, wird in Baden-Württemberg im Gegensatz zum Bundesmodell nur aus zwei Faktoren berechnet. Diese sind der Bodenrichtwert, sowie die Grundstücksfläche. Die statistisch ermittelten Nettokaltmieten, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes spielen in Baden-Württemberg hier keine Rolle.
  • Über die gesetzlich vorgegebene Steuermesszahl sollen Wertsteigerungen, die in alten Werten zur vorigen Berechnung des Grundbesitzes nicht berücksichtigt wurden, ausgeglichen werden. Ebenso bietet die Steuermesszahl für den Gesetzgeber die Möglichkeit, bestimmte Wohn- oder Nutzformen zu fördern oder höher zu besteuern.
  • Den Hebesatz können letztlich die einzelnen Gemeinden individuell festlegen.

Ab dem Jahr 2025 wird außerdem eine Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke greifen können. Diese werden die Kommunen, nachdem sie eine städtebauliche Notwendigkeit feststellen, beschließen.

 

Stand: 08/2023

 

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