Einfach erklärt von Citybau
Eine Grundschuld ist ein rechtlicher Anspruch, den ein Gläubiger (Kreditgeber) auf ein Grundstück oder eine Immobilie erhält, um die Zahlung einer Forderung abzusichern. Hierbei wird das Grundstück belastet, wodurch es für die Zahlung haftet. Im Falle der Nichtzahlung kann der Gläubiger das belastete Grundstück veräußern, um sich aus den erzielten Erlösen zu befriedigen. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden und existiert losgelöst von etwaigen Forderungen. Nach der regulären Abzahlung einer Forderung, die durch eine Grundschuld besichert wurde, bleibt die Grundschuld bestehen und kann etwa zur Sicherung neuer zukünftiger Forderungen desselben Gläubigers verwendet werden. Alternativ kann der Sicherungsgeber die Grundschuld auch löschen lassen. Die Grundschuld wird im Grundbuch unter Abteilung III eingetragen und kann somit von Dritten eingesehen werden.
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