Einfach erklärt von Citybau
Das Erbbaurecht, auch bekannt als Erbpacht, bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Grundstückseigentümer und einem Erbbauberechtigten. Letzterer erhält das Recht, auf dem Grundstück Bauwerke oder Anlagen zu errichten und zu nutzen, ohne jedoch das Eigentum am Grundstück selbst zu besitzen. Das Erbbaurecht hat eine feste Laufzeit, die üblicherweise mehrere Jahrzehnte umfasst. Während dieser Zeit zahlt der Erbbauberechtigte eine regelmäßige Gebühr, die als Erbbauzins bezeichnet wird, an den Grundstückseigentümer.
Diese Form der langfristigen Nutzungsvereinbarung ermöglicht es dem Erbbauberechtigten, wirtschaftliche Aktivitäten auf dem Grundstück zu entfalten, beispielsweise durch den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Das Erbbaurecht bietet eine interessante Option für Investoren und Entwickler, da es ihnen erlaubt, von der Wertsteigerung der Immobilie zu profitieren, ohne das volle Eigentumsrisiko tragen zu müssen.
Im Kontext der Immobilienwirtschaft eröffnet das Erbbaurecht vielfältige Möglichkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung, da es langfristige Investitionen fördert und gleichzeitig die Belange des Grundstückseigentümers wahrt. Es ist jedoch wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um potenzielle Risiken und Chancen angemessen abzuwägen.
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