Einfach erklärt von Citybau
Eine "Dienstbarkeit" ist ein spezielles Recht (dingliches Recht), das in das Grundbuch eingetragen wird. Dieses Recht ermöglicht es demjenigen, der die Dienstbarkeit besitzt, bestimmte Befugnisse in Bezug auf ein anderes Grundstück auszuüben, ohne jedoch selbst Eigentümer dieses Grundstücks zu sein. Mit anderen Worten: Die Dienstbarkeit verleiht eine begrenzte Kontrollmöglichkeit über ein fremdes Eigentum.
Die rechtlichen Grundlagen für Dienstbarkeiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragrafen 785 ff. BGB, festgelegt. Diese Paragrafen legen die Regeln für die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien fest, wenn eine Dienstbarkeit gewährt wird. Eine Dienstbarkeit kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel das Recht auf Durchgang, das Recht, eine Zufahrt zu nutzen (Wegerecht ), oder das Recht, Wasser oder Strom zu nutzen.
Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch dokumentiert, was bedeutet, dass sie für alle Beteiligten verbindlich ist und öffentlich bekannt gemacht wird. Wenn einmal eine Dienstbarkeit gewährt wurde, kann sie nur mit Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstücks entfernt werden. Die Eigentümer des betroffenen Grundstücks haben die Pflicht, die Dienstbarkeit zu akzeptieren oder bestimmte Handlungen zu unterlassen. Falls ihnen diese Pflicht verweigert wird, hat die begünstigte Partei das Recht, Schadenersatz einzufordern.
Es gibt verschiedene Arten von Nutzungsrechten an Grundstücken nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
Dienstbarkeiten werden in der zweiten Abteilung des Grundbuchs aufgezeichnet. Hier finden sich auch alle relevanten Informationen über ein Grundstück, wie beispielsweise Vormerkungen, Widersprüche oder Einschränkungen bei Veräußerungen.
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